Informationen für Krankenkassen

Schutzausrüstung und Praxisbedarf bei uns im Shop

In unserem Online Shop finden Sie zertifizierte Produkte wie FFP2 Masken, Mund-Nasen-Schutz, Visiere, Infektionsschutzkittel und Handschuhe.

Haben Sie Interesse an größeren Abnahmemengen? Schreiben Sie uns über das Kontaktformular oder per E-Mail an: info@heller-medizintechnik.de

Qualität und Sicherheit

TÜV SÜD EN ISO 13485

HELLER MEDIZINTECHNIK ist nach EN ISO 13485 vom TÜV SÜD zertifiziert für Erbringung von Verkaufs-, Vermietungs-, Installations- und Reparaturdienstleistungen für medizinische Geräte im Bereich der Elektrostimulation sowie Verkauf von persönlicher Schutzausrüstung zum Infektionsschutz.


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Bei uns sind Sie auf der sicheren Seite!
Unsere Masken entsprechen den geforderten Normen für Atemschutzmasken.


Ausschreibungsverbot für Hilfsmittel ⁄ Vertragsverhandlungen gemäß § 127 Absatz 1 SGB V ⁄ PG 09 Elektrostimulationsgeräte

Mit den Hilfsmittelausschreibungen war in den vergangenen Jahren die Versorgung der Patienten mit Elektrostimulationsgeräten der PG 09 den Ausschreibungsgewinnern vorbehalten. Mit der Verabschiedung des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (kurz TSVG) im März 2019 hat der Deutsche Bundestag das Ende der Hilfsmittelausschreibungen zum 30. November 2019 besiegelt.

Im Rahmen dieser Entwicklung freuen wir uns, die Vertragsverhandlungen mit Ihnen aufnehmen zu können und Sie von unserer langjährigen Erfahrung sowie Kompetenz zu überzeugen.

Nutzen Sie unser Online-Formular, um einen Termin zur Vertragsverhandlung zu vereinbaren oder kontaktieren Sie uns direkt unter +49 (0)6442 9421-0

Sie und Ihre Versicherten profitieren von unserer Service- und Produktqualität:

  • Wirtschaftliche und zuverlässige Versorgungsabwicklung
  • Kosteneinsparungen durch faires Preis-Leistungsverhältnis
  • Innovative, handhabungsfreundliche Produkte
  • Hohe Patienten-Compliance
  • Bundesweit tätige Medizinprodukteberater nach § 31 MPG
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Was ändert sich mit dem TSVG für Krankenkassen und Patienten?

Das TSVG hat zum Ziel, die Patientenversorgung zu verbessern – neben Regelungen zu Terminservicestellen, Sprechstundenleistungen, Vergütung von Zusatzangeboten und Digitalisierung beinhaltet das Gesetz auch das Verbot der Hilfsmittelausschreibungen. Die Abschaffung der Ausschreibungen gilt für alle medizinischen Hilfsmittel, die in den Versorgungsbereich des § 33 SGB V fallen. Die bisherigen, ausschreibungsrelevanten Bestimmungen in § 127 Abs. 1, 1a und 1b SGB werden gestrichen. Bestehenden Ausschreibungsverträgen wurde ab in Kraft treten des TSVG eine sechsmonatige Auslauffrist eingeräumt.

In Zukunft sollen Verträge die Basis für die Hilfsmittelversorgung der Patienten bilden – hier schreibt der neue Absatz 1 § 127 SGB V fest: „(1) Krankenkassen, ihre Landesverbände oder Arbeitsgemeinschaften schließen im Wege von Vertragsverhandlungen Verträge mit Leistungserbringern oder Verbänden oder sonstigen Zusammenschlüssen der Leistungserbringer über die Einzelheiten der Versorgung mit Hilfsmitteln, deren Wiedereinsatz, die Qualität der Hilfsmittel und zusätzlich zu erbringender Leistungen, die Anforderungen an die Fortbildung der Leistungserbringer, die Preise und die Abrechnung.“ Der Gesetzgeber betont dabei, dass es sich bei dem Beitritt zu Verträgen um ein Recht, nicht um eine Beitrittspflicht handelt. Ziel ist es, die qualitätsbasierte Versorgung der Patienten sicherzustellen.1

Ausschreibungs-Stop – qualitativ hochwertige Versorgung mit Elektrostimulationsgeräten der PG 09

Mit über 20 Jahren Erfahrung im Bereich der Elektrostimulation ist HELLER MEDIZINTECHNIK GmbH & Co. KG kompetenter und zuverlässiger Partner der deutschen Krankenkassen. Mit unseren qualitativ hochwertigen Elektrostimulationsgeräten der PG 09 – gepaart mit umfassendem Service – können wir Ihren Patienten eine optimale Versorgung bieten.

Unsere Schwerpunkte

  • Transkutane Elektrische Nerven-Stimulation (TENS) zur Behandlung chronischer und akuter Schmerzen ohne zusätzliche Medikamenteneinnahme.
  • Elektrische Muskelstimulation (EMS) zum Muskelaufbau, beispielsweise als rehabilitative Maßnahme nach einer OP.
  • Peroneus-Stimulation/funktionelle Elektrostimulation zum Behinderungsausgleich bei Fußheberschwäche.
  • Inkontinenztherapie unter Elektrostimulation zur Stärkung der Beckenboden- und Schließmuskulatur.
  • Biofeedback-Therapie – EMG-getriggerte Elektrostimulation, ideal geeignet zum Erlenen von Bewegungsmustern in der Nachsorge z.B. bei Apoplex.

Downloadbereich

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Weitere Informationen

www.mtd.de/aktuell

www.pharmazeutische-zeitung.de

www.presseportal.de

www.kbv.de

www.krankenkassen-direkt.de

www.aok-bv.de

www.sozialgesetzbuch-sgb.de

Melden Sie sich, wir beraten Sie gern!

HELLER MEDIZINTECHNIK GmbH & Co. KG
Europaplatz 2
35619 Braunfels
E-Mail: info@heller-medizintechnik.de
Tel.: +49 (0)6442 9421-0
Fax: +49 (0)6442 9421-12
Internet: www.heller-medizintechnik.de

FFP2 Maske / Filtrierende Halbmaske

  • Persönliche Schutzausrüstung Kat. III
  • EN 149:2001 + A1:2009
  • CE-zertifiziert 0194
  • Hoher Tragekomfort
  • elastische Kopfbänder
  • einzeln hygienisch verpackt
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