Aktuelle Informationen und Schutzausrüstung für medizinisches Fachpersonal

Schutzausrüstung und Praxisbedarf bei uns im Shop erhältlich​

Haben Sie Bedarf an Schutzausrüstung für Ihre Praxis?
In unserem Online Shop finden Sie zertifizierte Produkte wie FFP2 Masken, Mund-Nasen-Schutz, Visiere, Infektionsschutzkittel und Handschuhe.

Bei uns sind Sie auf der sicheren Seite!
Unsere Masken entsprechen den geforderten Normen für Atemschutzmasken.

Ausschreibungsverbot für Hilfsmittel ⁄ Qualitativ hochwertige Versorgung Ihrer Patienten mit innovativen Elektrostimulationsgeräten

Bisher war die Hilfsmittel-Versorgung von rund 20 Millionen gesetzlich Versicherten pro Jahr den Ausschreibungsgewinnern vorbehalten – dies schloss auch die Versorgung mit Elektrostimulationsgeräten ein. Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (kurz TSVG), das unter anderem Regelungen zu Terminvermittlungen, Mindestsprechstundenangebot und zur elektronischen Patientenakte enthält, hat nun das Ende der Hilfsmittelausschreibungen eingeläutet.

 

Im Rahmen dieser positiven Entwicklung ist eine qualitativ hochwertige Versorgung Ihrer Patienten mit Elektrostimulationsgeräten durch HELLER MEDIZINTECHNIK GmbH & Co. KG wieder möglich. Wir freuen uns, wieder Kontakt mit Ihnen aufnehmen zu können und Sie von unserer langjährigen Erfahrung im Bereich TENS, EMS, Peroneus-Stimulation und Biofeedback zu überzeugen.

 

Gerne stellen wir Ihnen unser Dienstleistungs- und Servicekonzept im Rahmen eines Geräte-Workshops persönlich vor – nutzen Sie unser Online-Formular, um einen Termin zu vereinbaren oder kontaktieren Sie uns direkt unter +49 (0)6442 9421-0

Wünschen Sie eine persönliche Beratung zu unseren Produkten und Service vor Ort?
Unser Außendienst steht Ihnen gern zur Verfügung. Nehmen mit uns Kontakt auf.

Neuerungen im TSVG (Terminservice- und Versorgungsgesetz) – Erweiterung des Sprechstundenangebots und der Vergütung

Ziel des TSVG ist es, „[…] allen gesetzlich Versicherten einen gleichwertigen Zugang zur ambulanten ärztlichen Versorgung zu ermöglichen, indem Wartezeiten auf Arzttermine verkürzt, das Sprechstundenangebot erweitert und die Vergütung vertragsärztlicher Leistungen verbessert werden.“ So erhöht § 19b der der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte die Mindestsprechstundenzeit von 20 auf 25 Stunden wöchentlich, einschließlich Heim- und Hausbesuche. Ergänzend wird festgelegt, dass grundversorgende Ärzte – wie Hausärzte, Kinderärzte, Orthopäden, HNO-, Augen- und Frauenärzte – wöchentlich 5 Stunden als offene Sprechstunden anbieten müssen.

 

Die Vergütung dieser zusätzlichen Leistungen wird durch § 87a verbessert. So erhalten Ärzte beispielsweise extrabudgetäre Vergütungen für die erfolgreiche Vermittlung eines dringenden Facharzttermins, Akutleistungen für Patienten, die über die Terminservicestelle vermittelt werden oder für die Leistungen, die in offenen Sprechstunden oder bei erstmaliger Vorstellung des Patienten erbracht werden.

Verbesserte Heil- und Hilfsmittelversorgung

Mit dem Ziel, die Patientenversorgung zu verbessern, gehen auch die neuen Regelungen zu Heilmittelversorgung einher. So werden Blankoverordnungen eingeführt, mit denen Physiotherapeuten, Ergotherapeuten sowie Logopäden bei bestimmten Indikationen über Auswahl, Dauer und Häufigkeit der Behandlung selbst entscheiden.

 

Gleichzeitig wird die Hilfsmittelversorgung – beispielsweise mit Elektrostimulationsgeräten – durch das TSVG auf eine qualitative Basis gestellt: Die bisher ausschreibungsrelevanten Bestimmungen in § 127 Abs. 1, 1a und 1b SGB werden gestrichen, bestehenden Ausschreibungsverträgen wurde eine sechsmonatige Auslauffrist bis zum 30. November eingeräumt. In Zukunft sollen Verträge die Basis für eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung bilden. Mit der Rückkehr zum Qualitätswettbewerb können Verordner und Patienten wieder auf Service und Produktqualität in der Hilfsmittelversorgung bauen.1

Ausschreibungs-Stop – qualitativ hochwertige Versorgung wieder möglich

Mit über 20 Jahren Erfahrung im Bereich der Elektrostimulation ist HELLER MEDIZINTECHNIK GmbH & Co. KG Ihr kompetenter und zuverlässiger Partner. Mit unseren qualitativ hochwertigen Elektrostimulationsgeräten der PG 09 – gepaart mit umfassendem Service – können wir Ihren Patienten eine optimale Versorgung bieten.

Aktuelle Information für Fachpersonal

Hilfsmittel leichter verordnen

Wichtige Informationen für Ärztinnen und Ärzte: Was sich bei der Hilfsmittelversorgung geändert hat. Seit dem 14. Februar 2025 gilt eine gesetzliche Neuerung, die die Versorgung Ihrer Patientinnen und Patienten mit medizinischen Hilfsmitteln erheblich vereinfacht. Ziel der Änderung ist es, langwierige Prüf- und Genehmigungsprozesse zu reduzieren und die Hilfsmittelversorgung schneller und zuverlässiger...

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Wie erhalte ich mein innoSTEP-WL Fußhebersystem?

Das innoSTEP-WL ist ein Hilfsmittel zur funktionellen Elektrostimulation bei Fußheberschwäche, das ärztlich verordnet und von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden kann. Das erforderliche Rezept kann Ihnen Ihr behandelnder Haus- oder Facharzt ausstellen. Bei immer mehr Ärzten besteht die Möglichkeit, dass Sie Ihr Rezept per Telefon oder E-Mail anfordern können, ohne zwangsläufig in der Praxis vorstellig zu werden. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt. Die Versorgung erfolgt dann – abhängig vom Versicherungsstatus des Patienten – auf zwei unterschiedlichen Wegen:

Gesetzlich Versicherte
  1. Der Kunde lässt sich ein Rezept über das innoSTEP-WL ausstellen und sendet dieses an HELLER MEDIZINTECHNIK GmbH & Co. KG (Europaplatz 2, 35619 Braunfels).
  2. HELLER MEDIZINTECHNIK erstellt einen Kostenvoranschlag für eine vierwöchige Erprobung und leitet diesen an die zuständige Krankenkasse weiter.
  3. Nach der Genehmigung seitens der Krankenkasse erhält der Versicherte die elektrische Manschette innoSTEP-WL und wird in die Handhabung eingewiesen. Dabei wird eine umfassende Patientendokumentation entsprechend der GKV-Richtlinien erstellt, inklusive eines Videos des Gangbildes mit und ohne Hilfsmittel.
  4. Möchte der Versicherte nach Ablauf der vier Wochen das Gerät weiter nutzen, sendet er eine Folgeverordnung vom behandelnden Arzt an HELLER MEDIZINTECHNIK.
  5. HELLER MEDIZINTECHNIK stellt einen Kostenvoranschlag zur Dauergenehmigung an die jeweilige Krankenkasse.
  1. Der Kunde lässt sich ein Rezept über das innoSTEP-WL ausstellen und bestellt das Gerät bei HELLER MEDIZINTECHNIK.
  2. HELLER MEDIZINTECHNIK erstellt einen Kostenvoranschlag oder eine Rechnung über den Erwerb des Fußhebersystems (bei Bedarf auch über eine Erprobungsphase von 4 Wochen) die der Versicherte seiner privaten Krankenkasse vorlegt.
  3. Nach Rechnungsbegleichung erhält der Versicherte die elektrische Manschette innoSTEP-WL und wird in die Handhabung eingewiesen. Dabei wird eine umfassende Patientendokumentation inklusive eines Videos des Gangbildes mit und ohne Hilfsmittel erstellt.
  4. Im Falle einer Erprobung sendet HELLER MEDIZINTECHNIK nach Ablauf der 4 Wochen einen Kostenvoranschlag zur vollständigen Versorgung an den Kunden.

Haben Sie Fragen?

Selbstverständlich beraten wir Sie gern zur Versorgung mit dem innoSTEP-WL: Rufen Sie uns einfach an +49 (0)6442 9421-0, schreiben Sie uns eine E-Mail oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Weitere Informationen und Materialien – wie beispielsweise ein Rezeptmuster – finden Sie hier.

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