Übersicht: Welche Typen von Atemschutzmasken gibt es? - FFP2 | KN95 | Mundschutz

Kaum ein Thema rund um Corona wird aktuell so diskutiert wie das Tragen einer Atemschutzmaske. Im öffentlichen Personenverkehr (wie Bus, Bahn und Haltestellen), beim Einkaufen, bei Behördengängen oder auch Arztbesuchen besteht in fast allen Bundesländern Maskenpflicht. Die Maske muß Mund, Nase und Kinn ausreichend bedecken. Bei Nichteinhaltung kann es zu hohen Geldbußen kommen. Bitte achten Sie darauf - schützen Sie sich selbst und Ihre Mitmenschen.
 
Aber welche Masken gibt es, was sind die Unterschiede und wie schützen sie? Hier ein kurzer Überblick.

Was sind medizinische Masken?


Mit der Verlängerung des Corona-Lockdowns hat die Bundesregierung am 19.01.21 die Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken im öffentlichen Personenverkehr beschloßen.

Alltagsmasken reichen künftig nicht mehr für die Fahrt zum Einkauf oder zur Arbeit aus.

Als medizinsche Masken gelten FFP2, FFP3, KN95, OP-Masken und Medizinischer Mundschutz.


 
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Tabellarische Übersicht der Atemschutzmasken


Maskentyp / Eigenschaften Mund-Nasen-Schutz Filtrierende Halbmasken "Community-Maske"
Abkürzung / Synonym MNS / Operations-(OP)Maske FFP2 / KN95 / FFP3 Maske DIY-Maske; Behelfs-Mund-Nasen-Maske
Verwendung Fremdschutz Eigen- & Fremdschutz / Arbeitsschutz Privater Gebrauch
Medizinprodukt / Schutzausrüstung Ja Ja Nein
Testung & Zertifizierung / Zulassung DIN EN 14683:2019
CE-Zertifikat
EN 149:2001+A1:2009 bzw.
DIN EN 149:2009
CE-Zertifikat
Nein
Schutzwirkung Schutz vor Tröpfchenauswurf des Trägers Schutz des Trägers vor festen und flüssigen Aerosolen i.d.R. nicht nachgewiesen
Mund-Nasen-Schutz Mund-Nasen-Schutz MNS / Operations-(OP)Maske Fremdschutz Ja DIN EN 14683:2019
 
CE-Zertifikat
Schutz vor Tröpfchenauswurf des Trägers
Filtrierende Halbmasken Filtrierende Halbmasken FFP2 / KN95 / FFP3 Maske Eigen- & Fremdschutz / Arbeitsschutz Ja EN 149:2001+A1:2009
bzw.
DIN EN 149:2009
 
CE-Zertifikat
Schutz des Trägers vor festen und flüssigen Aerosolen
"Community-Maske" "Community-Maske" DIY-Maske; Behelfs-Mund-Nasen-Maske Privater Gebrauch Nein Nein
 
i.d.R. nicht nachgewiesen

Medizinischer Mund-Nasen-Schutz / Medizinischer Mundschutz / MNS

MNS - Medizinischer Mund-Nasen-Schutz

Der medizinische Mund-Nasen-Schutz (kurz MNS) dient dazu, den Auswurf von Tröpfchen beim Ausatmen und Sprechen zu verhindern bzw. verringern. Zweckbestimmung ist damit in erster Linie der Fremdschutz. Ein MNS kann jedoch auch die Mund- und Nasenpartie des Trägers vor einem direktem Auftreffen größerer Tröpfchen schützen und die Erregerübertragung durch direkten Kontakt mit den Händen verhindern. Unsterile medizinische MNS stellen im Allgemeinen Medizinprodukte der Risikoklasse I gemäß der Medizinprodukterichtlinie (93/42/EWG, MDD) dar und müssen insbesondere der Norm DIN EN 14683:2019 genügen. Die klassischen OP-Masken sind in der Regel Einweg-Masken aus feinem Vlies- oder Zellstoff.


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Filtrierende Halbmasken (FFP2, FFP3, N95, KN95)

Atemschutzmaske / Filtrierende Halbmaske KN95

Filtrierende Halbmasken (FFP) sind Gegenstände der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) und haben die Zweckbestimmung, den Träger der Maske vor Partikeln, Tröpfchen und Aerosolen zu schützen. Entsprechend müssen sie die Anforderungen der Norm EN 149:2001+A1:2009 bzw. DIN EN 149:2009 erfüllen. Dabei wird weiter unterschieden in Masken mit Ausatemventil und Masken ohne Ausatemventil. Masken ohne Ventil filtern sowohl die eingeatmete Luft als auch die Ausatemluft, so dass sie Eigen- und Fremdschutz bieten. Masken mit Ventil filtern lediglich die eingeatmete Luft und sind daher nicht auf den Fremdschutz ausgelegt.

Das „FFP“ steht für „filtering face piece“. Entwickelt wurden diese Masken für Arbeitsbereiche, in denen Feinstaubpartikel und Aerosole anfallen, die die Atemwege reizen können. Davor sollen die partikelfiltrierenden FFP-Masken schützen.

Bei Kontakt oder Pflege von Menschen, mit einer Coronavirus SARS-CoV-2 Infektion, empfiehlt das Robert Koch Institut (RKI) die Verwendung von FFP2 Masken sowie FFP3 Masken.

Weitere relevante Verwendungen von FFP2 Masken im Alltag oder Beruf sind beim Umgang mit Glasfasern, Weichholz, Kunststoffen, Metall und Ölnebeln gegeben.

FFP1 Masken:
Sie bieten innerhalb der FFP-Masken den geringsten Schutz. Sie werden eingesetzt, wenn die eingeatmete Luft nicht zu Erkrankungen führt, aber die Atemwege reizt und eine Geruchsbelastung darstellt. Die Gesamtleckage, also das, was trotz Tragen der Masken an Partikeln in die Atemwege gelangen kann, darf maximal 25 Prozent betragen. Atemschutzmasken der Schutzklasse FFP1 filtern mindestens 80 Prozent der sich in der Luft befindlichen Partikel bis zu einer Größe von 0,6 μm.

FFP2 Masken:
Atemschutzmasken der Schutzklasse FFP2 eignen sich für Arbeitsumgebungen, in denen sich gesundheitsschädliche und erbgutverändernde Stoffe in der Atemluft befinden. Sie müssen mindestens 94 Prozent der in der Luft befindlichen Partikel bis zu einer Größe von 0,6 μm auffangen. FFP2-Masken entsprechen bereits medizinischem Standard für den Umgang mit infizierten Patienten.

KN95 / N95 Masken:
Masken der Schutzklassen N95 (US Standard) und KN95 (Chinesischer Standard) sind der europäischen Klasse FFP2 gleich zu setzen. Sie verfügen sogar über eine etwas höhere Filterwirkung von mindestens 95 Prozent der in der Luft befindlichen nicht öligen Partikel. Quelle: 3m.com

FFP3 Masken:
Im Umgang mit krebserregenden oder radioaktiven Stoffen und Krankheitserregern wie Viren, Bakterien und Pilzsporen wird der Einsatz einer FFP3-Maske empfohlen. Denn die Atemschutzmasken der Schutzklasse FFP3 bieten den größtmöglichen Schutz vor Atemluftbelastung. Mit einer Gesamtleckage von maximal 5 Prozent und einem Schutz von mindestens 99 Prozent vor Partikeln bis zu einer Größe von 0,6 μm sind sie in der Lage, giftige, krebserregende und radioaktive Partikel zu filtern.

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Bei uns sind Sie auf der sicheren Seite!
Unsere Masken entsprechen den geforderten Normen für Atemschutzmasken.

Sonderzulassungen vom BfArM für Halbmasken wie z.B. N95, KN95 endeten i.d.R. zum 31.08.20

Das BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) hat festgestellt, dass es in der aktuellen SARS-CoV-2 Pandemie (Corona) keinen Versorgungsengpass mit partikelfiltrierenden Halbmasken und Gesichtsmasken mehr gibt. Deshalb sind in der Regel am 31.08.20 alle Sonderzulassungen ausgelaufen.

Um Atemschutzmasken in Deutschland bzw. in Europa rechtmäßig in den Verkehr (Verkauf) bringen zu dürfen, muss gemäß der PSA-Verordnung 2016/425 eine Konformitätsbewertung durchgeführt, die CE Kennzeichnung vorgenommen sowie die Norm EN 149:2001+A1:2009 bzw. DIN EN 149:2009 erfüllt sein.

"Community-Masken" / "DIY-Masken"

Hierbei handelt es sich im weitesten Sinne um Masken, die aus handelsüblichen Stoffen genäht und im Alltag getragen werden. Entsprechende einfache Mund-Nasen-Masken genügen in der Regel nicht einschlägigen Normanforderungen, die für persönliche Schutzausrüstung gelten. Träger solcher "DIY-Masken" können sich nicht darauf verlassen, dass diese sie oder andere vor einer Übertragung von SARS-CoV-2 (Corona) schützen, da für diese Masken keine entsprechende Schutzwirkung nachgewiesen wurde.

Personen, die handgefertigte Community-Masken tragen, sollten folgende Hinweise beachten:

  • Die Masken sollten nur für den privaten Gebrauch genutzt werden.
  • Die gängigen Hygienevorschriften, insbesondere die aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sind weiterhin einzuhalten.
  • Auch mit Maske sollte der von der WHO empfohlene Sicherheitsabstand von mindestens 1.50 m zu anderen Menschen eingehalten werden.
  • Beim Anziehen einer Maske ist darauf zu achten, dass die Innenseite nicht kontaminiert wird. Die Hände sollten vorher gründlich mit Seife gewaschen werden.
  • Die Maske muss richtig über Mund, Nase und Wangen platziert sein und an den Rändern möglichst eng anliegen, um das Eindringen von Luft an den Seiten zu minimieren.
  • Bei der ersten Verwendung sollte getestet werden, ob die Maske genügend Luft durchlässt, um das normale Atmen möglichst wenig zu behindern.
  • Eine durchfeuchtete Maske sollte umgehend abgenommen und ggf. ausgetauscht werden.
  • Die Außenseite der gebrauchten Maske ist potentiell erregerhaltig. Um eine Kontaminierung der Hände zu verhindern, sollte diese möglichst nicht berührt werden.
  • Nach Absetzen der Maske sollten die Hände unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln gründlich gewaschen werden (mindestens 20-30 Sekunden mit Seife).
  • Die Maske sollte nach dem Abnehmen in einem Beutel o.ä. luftdicht verschlossen aufbewahrt oder sofort gewaschen werden. Die Aufbewahrung sollte nur über möglichst kurze Zeit erfolgen, um vor allem Schimmelbildung zu vermeiden.
  • Masken sollten nach einmaliger Nutzung idealerweise bei 95 Grad, mindestens aber bei 60 Grad gewaschen und anschließend vollständig getrocknet werden. Beachten Sie eventuelle Herstellerangaben zur maximalen Zyklusanzahl, nach der die Festigkeit und Funktionalität noch gegeben ist.

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